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Aus dem Pass- und Meldeamt

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Ab 2024 gibt es für Reisen außerhalb der EU nur noch den elektronischen Reisepass, der Vorteile bietet, aber auch teurer ist.

  • Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 € statt 13 Euro, dafür beträgt die Gültigkeit 6 Jahre (sofern das Lichtbild eine eindeutige Identifizierung über diesen Zeitraum zulässt). Dieser Pass gilt weltweit.
  • Für Reisen innerhalb der EU reicht ein Personalausweis aus. (ebenfalls 6 Jahre gültig, Gebühr: 22,80 Euro)

Die Herstellung der Dokumente in der Bundesdruckerei dauert in der Regel 3 bis 5 Wochen.

Für die Beantragung von Pass oder Ausweis werden benötigt:

  • der vorhandene Pass oder Ausweis
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung der Eltern bzw. bei Alleinerziehenden der Sorgerechtsbeschluss
  • ab 6 Jahren müssen vom Kind Fingerabdrücke aufgenommen werden und spätestens ab 10 Jahren müssen die Kinder eigenhändig unterschreiben
  • Kosten: Reisepass 37,50 € / Personalausweis  22,80 €

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